Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefon während der Führung eines Kraftfahrzeuges in Dresden, aus Richtung Neustadt, in Richtung Altstadt.

Festgestellt mit Frontfoto, TraffiStar S330 digital

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden

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