Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 16.10.2015 wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in Ronnenberg, B 217, Höhe Polizeikommissariat, Richtung Hameln um 36 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 86 km/h durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ESO Weiteres Beweismittel: Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25  StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde durch die Bußgeldstelle Hannover übersandt.

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