Außerhalb geschlossener Ortschaften in Bad Salzuflen, auf der L 712n, Ostwestfalenstraße, in FR Bielefeld, bei der Auffahrt A 2, Ostwestfalen-Lippe  die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 77 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Traffipax Traffiphot S (3) mit Smart-Camera IV.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Lippe übersandt.

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