Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Breiholz, auf der Fährstraße (L126) mit 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Lichtschrankenmessung ergab mit Foto 76 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde
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