In Rehlingen, A 8, Höhe PP Niedmündung, Rtg. Saarlouis wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Foto 88 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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