Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bad Sachsa, Gem. Bad Sachsa, B 243n, Höhe Abfahrt Bad Sachsa, Rtg. Mackenrode um 30 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 100 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan Speed FM1, Foto

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Vordruck Anhörung

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