Bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h wurde der erforderliche Abstand von 60,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Thalmässing, A 9, Richtung München, Abschnitt 740, km 5.585 nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Messsytem VIDIT VKS festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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Der erforderliche Abstand wurde in Dormagen, BAB 57 nicht eingehalten,