Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Ast. A 14, zur A 20, BAB 20, Abs. 174, im Bereich von km 0,3, in Richtung Lübeck die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 63 km/h, zulässig waren 40 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Frontfoto Messgerät PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von  Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandt.

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