Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 26.10.2015 auf der B 104, OD Pasawalk, Stettiner Chaussee, Fahrtrichtung Zentrum um 7 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Speedophot RADAR, Frontfoto. Verwarnungsgeld 15,00€

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandt.

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Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald