Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Mannheim, Sudentenstr., L 597, vor Abfahrt Hildesheim, Ri. Ladenburg ankommend um 25 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic mobil und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim übersandte Vordruck Anhörung

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