Rotlichtverstoß wurde in Neubrandenburg, auf der Neustrelitzerstraße/Friedrich-Engels-Ring begangen. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neubrandenburg übersandte Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit

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