Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Neustadt, B 6, Abschnitt 450, Station 0,6 in Richtung Hannover um 31 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 131 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic – PoliScan und Foto.

Verstoß gegen: § 17 OWiG ,§ 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover erhob 250,00 € Bußgeld

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