In der Gem. Rade, Rader Hochbrücke, A 7, km 61,018, Rtg. Süden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 22.02.2016 um 51 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät 111 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Aktenführende  Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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