Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Bahnhofstraße, i.H. Bahnhof, FR Zentrum begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV 3 mit Foto 49 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadtverwaltung Oschatz übersandte Verwarnung / Anhörung
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