Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Neuhaus a. Inn, A 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 1440, km 2.750 um 24 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 104 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 PoliScan Speed und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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