Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Neuhaus a. Inn, A 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 1440, km 2.750 um 24 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 104 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 PoliScan Speed und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.