Bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h wurde der erforderliche Abstand von 60,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der A 8, Ri. München, AB 420, km 2.706 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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