Bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h wurde der erforderliche Abstand von 53,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Hohenbrunn, A 99, Ri. AK Süd ( A 8 ), Abschnitt 520, km 1.535 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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