Bei einer Geschwindigkeit von 161 km/h wurde der erforderliche Abstand von 80,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Manching, auf der Bundesautobahn A 9, München, Ab 980, bei km 0,950 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 31,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formblatt Zeugenbefragung

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