Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Niedernberg, auf der B 469, im Abschnitt 200, St. 2,070, Richtung Amorbach. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed 150 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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