Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Vaterstetten, auf der A 99, Ri. Ak Süd, A 8, im Abschnitt 460, bei km 2,900 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-Einseitensensor ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 104 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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