In Allmannshofen, auf der Bundesstraße B 2, im Abschnitt 1860, Bereich von km 2,3, Richtung Augsburg / Süden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed mit Foto 145 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörungsbogen
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.