Der Abstandsverstoß erfolgte in Eurasburg, auf der A 8, Ri. München, AB 420, bei km 2,706. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 21,15 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Videomessgerät Abstand – stationär, Beweismittel: Video, Foto

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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