Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart, auf der B 10, Überleitung zur B 27, in Richtung Kornwestheim um 27 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 87 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Frontfoto, Bußgeld: 80,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart erließ Bußgeldbescheid

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