Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, in Richtung Universitätsstraße um 14 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnung ausgesprochen. Festgestellt wurden 64 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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