Informationen zur Bußgeldstelle Kreis Segeberg
Für die 90 Gemeinden mit der Kreisstadt Bad Segeberg ist die Bußgeldstelle Kreis Segeberg auch für Verstöße im ruhenden und fließenden Verkehr im Kreisgebiet zuständig.
In der Bußgeldabteilung werden überwiegend Verfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert die Einhaltung von geltenden Regeln, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen ausgeführt sind. Wer diese Vorschriften missachtet, handelt ordnungswidrig.
Je nach Schwere und Bedeutung des Verstoßes wird entweder ein Verwarnungsgeld erhoben oder eine Geldbuße festgesetzt.
Vor Erlass des Bußgeldbescheides erhalten die Betroffenen Gelegenheit sich zur Sache zu äußern. Hierzu wird in der Regel ein Anhörungsbogen verschickt. Bei Verstößen mit einer Geldbuße von bis zu 55 Euro wird gleichzeitig ein Verwarngnungsgeldangebot unterbreitet. Ab 60 € für einen Verstoß wird ein Bußgeldbescheid durch die Bußgeldstelle Kreis Segeberg erlassen. Hier kann bei schwerwiegenden Fällen z.B. in einem Jahr wiederholte erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen das Bußgeld mehrere hundert Euro betragen und ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
Adresse der Bußgeldstelle Kreis Segeberg
Bevor Sie mit dieser Bußgeldstelle in Kontakt treten lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihrem Fall beraten unter: 0800 / 723 41 14
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Waldemar-von-Mohl-Straße 2
23795 Bad Segeberg
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr
Nutzen Sie – nach Vereinbarung – auch die Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten!