Informationen zur Bußgeldstelle Landkreis Emsland

Die Bußgeldstelle Landkreis Emsland ist dem Straßenverkehrsamt Landkreises Emsland zugehörig und bearbeitet Verkehrsordnungwidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Dies geschieht u. a. durch Geschwindigkeitsmessungen, Erhebung von Verwarnungs- und Bußgeldern, je nach Schwere des Verstoßes oder im Wiederholungsfall auch mit Fahrverbot und Punkten im Fahreignungsregister.

Das Verwarnungsgeld ist ein Angebot, auf das es keinen Rechtsanspruch gibt. Gegen die Verwarnung ist kein Rechtsmittel möglich. Sofern Sie sich zu einer angebotenen Verwarnung äußern, ohne das Verwarnungsgeld zu zahlen, wird durch die Behörde entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne Rückäußerung das Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, sind zusätzlich die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) zu zahlen.

Die Gebühr beträgt zur Zeit 25,00 EURO bei Festsetzung einer Geldbuße bis 500,00 EURO; bei einer höheren Geldbuße wird eine Gebühr von 5 % der festgesetzten Geldbuße erhoben. Als Auslagen der Verwaltung werden 3,50 € für die Zustellung des Bußgeldbescheides erhoben.

 

Adresse der Bußgeldstelle Landkreis Emsland

Bevor Sie mit dieser Bußgeldstelle in Kontakt treten lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihrem Fall beraten unter: 0800 / 723 41 14
Landkreis Emsland
Fachbereich Straßenverkehr
(Straßenverkehrsamt)
Bußgeldstelle
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Öffnungszeiten:
Mo. – Do. 08:30 – 12:30 Uhr u. 14:30 – 16:00 Uhr
Fr. 08:30 – 13:00 Uhr