Die Bußgeldstelle Landratsamt Biberach ist dem Ordnungsamt Landratsamtes Biberach zugehörig und bearbeitet u. a. auch Verkehrsordnungwidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Dies geschieht z.B. durch Geschwindigkeitsmessungen, Erhebung von Verwarnungs- und Bußgeldern, je nach Schwere des Verstoßes oder im Wiederholungsfall auch mit Fahrverbot und Punkten im Fahreignungsregister.

Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen geltendes Recht, die von Einzelnen begangen werden und in der Regel mit einem Bußgeld geahndet werden. Zielsetzung bei der Festsetzung von Geldbußen ist, die Betroffenen mit einer finanziellen Belastung zu einer Verhaltensänderung zu bewegen, damit sie sich in Zukunft im übergeordneten Interesse der Allgemeinheit, an die geltenden Rechtsnormen halten.

Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im ruhenden oder fließenden Verkehr vorgeworfen wird (etwa bei falschem Parken, oder bei Geschwindigkeitsüberschreitung ), erhalten Sie zunächst ein Schreiben, in dem der Vorwurf dargestellt wird. Je nach vorgeworfener Ordnungswidrigkeit handelt es sich bei dem Schreiben um eine Verwarnung oder Anzeige. Sie erhalten entweder je nach Schwere der Verfehlung eine Schrifliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld oder einen Bußgeldbescheid.

Adresse der Bußgeldstelle Landratsamt Biberach

Bevor Sie mit dieser Bußgeldstelle in Kontakt treten lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihrem Fall beraten unter: 0800 / 723 41 14

Anschrift:
Landratsamt Biberach
-Bußgeldstelle-
Rollinstraße 9
88400 Beberach

Öffnungszeiten: Mo, 08:00 – 12:00 und 14:00 – 15:30
Di und Fr 08:00 – 12:00
Mi 08:00 – 17:00 durchgehend
Do 08:00 – 14:00 durchgehend