Informationen zur Bußgeldstelle Reutlingen

Im Amt für öffentliche Ordnung, werden durch die Bußgeldstelle Reutlingen  Ordnungswidrigkeiten aus vielen Rechtsbereichen verfolgt und geahndet.

Die Hauptaufgabe der Bußgeldstelle Reutlingen besteht in der Bearbeitung  eingeleiteten Verwarnungs- und Bußgeldverfahren.
Überwiegend handelt es sich hierbei und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen ect. (fließender Verkehr) und Parkverstöße (ruhender Verkehr).

Wer gegen Verkehrsregeln verstößt, kann mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld durch die Bußgeldstelle Reutlingen belegt werden.

Gebührenpflichtige Verwarnungen werden zwischen 5,– und 55,– € erteilt. Mit dem Bezahlen der Verwarnung ist der Vorgang abgeschlossen.

Wer mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung nicht einverstanden ist, kann nach erfolgter Anhörung im Wege des Bußgeldverfahrens (gebührenpflichtig) eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

 

Die Bußgeldstelle Baden-Baden übersendet Ihnen im Falle einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit einen Anhörungsbogen. Diesen senden Sie ausgefüllt und unterschrieben an die Bußgeldstelle Baden-Baden zurück.

Adresse der Bußgeldstelle Reutlingen

Bevor Sie mit dieser Bußgeldstelle in Kontakt treten lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihrem Fall beraten unter: 0800 / 723 41 14

Landratsamt Reutlingen
Bußgeldstelle
Aulberstraße 27
72764 Reutlingen

Montag:        08:00-11:30 Uhr
Dienstag:      08:00-11:30 Uhr
Donnerstag: 08:00-11:30 und 14:00-17:30 Uhr
Freitag:          08:00-12:45 Uhr
Mittwoch ganztags geschlossen