Informationen zur Zentralen Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis

Die Zentrale Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis für Verkehrsordnungswidrigkeiten des Rhein Neckar-Kreises verfolgt und ahndet Verstöße im Bereich des Straßenverkehrsrechts.

Hierzu zählen neben dem ruhenden Verkehr, wie Parkverstöße auch Verfehlungen im fließenden Verkehr z.B. Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstöße.

Nach Feststellung der Verkehrsordnungswidrigkeit wird die verantwortliche Person ermittelt und angehört. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten können die Betroffenen verwarnt werden. Sie erhalten mit der Anhörung ein Verwarnungsgeldangebot und können durch Zahlung des  Verwarnungsgeldes das Verfahren beenden. Ein von der Behörde angebotenes Verwarnungsgeld nur wirksam wird, wenn es durch Zahlung innerhalb der angegebenen Frist gezahlt wird. Geschieht dies nicht, wird das Ordnungswidrigkeitsverfahren fortgeführt. Sofern nach der Anhörung der betroffenen Person keine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt, wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Ein Bußgeldbescheid ist im Gegensatz zur Verwarnung mit zusätzlichen Kosten – Gebühren und Auslagen – verbunden.

Adresse der Zentralen Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis 

Bevor Sie mit dieser Bußgeldstelle in Kontakt treten lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihrem Fall beraten unter: 0800 / 723 41 14

Rechtsamt Rhein-Neckar-Kreis
Zentrale Bußgeldstelle Verkehrsordnungswidrigkeiten
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung