Informationen zur Zentrale OWI-Stelle Schleswig-Holstein

Die Zentrale OWI-Stelle Schleswig-Holstein ist als das Sachgebiet 133 des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein zugehörig und bearbeitet neben anderen Ordnungswidrigkeiten auch Verkehrsordnungwidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen geltendes Recht, die von Einzelnen begangen werden und in der Regel mit einem Bußgeld geahndet werden. Zielsetzung bei der Festsetzung von Geldbußen ist, die Betroffenen mit einer finanziellen Belastung zu einer Verhaltensänderung zu bewegen, damit sie sich in Zukunft im übergeordneten Interesse der Allgemeinheit, an die geltenden Rechtsnormen halten.

Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im ruhenden oder fließenden Verkehr vorgeworfen wird (etwa bei falschem Parken), erhalten Sie zunächst ein Schreiben, in dem der Vorwurf konkret dargestellt wird. Je nach vorgeworfener Ordnungswidrigkeit handelt es sich bei dem Schreiben um eine Verwarnung oder Anzeige. Sofern das Verfahren nicht eingestellt wird, erhalten Sie im weiteren Verlauf entweder einen Bußgeld- oder einen Kostenbescheid.

 

Adresse der Zentrale OWI-Stelle Schleswig-Holstein

Bevor Sie mit dieser Bußgeldstelle in Kontakt treten lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihrem Fall beraten unter: 0800 / 723 41 14

Anschrift:
Landespolizeiamt S-H
Zentrale OWI-Stelle Schleswig-Holstein
Oderstraße 35
24539 Neumünster