Zentrale OWI-Stelle der Landespolizei Schleswig-Holstein

Bei Verstößen, die die Polizei feststellt, verschickt das Landespolizeiamt im Verwarnungsgeldbereich das Verwarnungsgeldangebot mit Anhörung. Für die Ahndung mit Bußgeldbescheid sind in Schleswig-Holstein die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

Stand der Angaben: September 2026

Kontakt

Anschrift
Oderstraße 35
24539 Neumünster
Telefon
+49 4321 25076-570
Website
schleswig-holstein.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Art
Bußgeldstelle der Polizei
Bundesland
Schleswig-Holstein
Messgeräte
5 im Gebiet, am häufigsten PoliScan Speed
Messstellen
104 im Blitzer-Katalog
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Orte mit Messstellen

Im Blitzer-Katalog sind der Zentralen OWI-Stelle der Landespolizei Schleswig-Holstein 104 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Zentralen OWI-Stelle der Landespolizei Schleswig-Holstein?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Zentralen OWI-Stelle der Landespolizei Schleswig-Holstein erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Zentrale OWI-Stelle der Landespolizei Schleswig-Holstein?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter +49 4321 25076-570 und schriftlich an Oderstraße 35, 24539 Neumünster. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wofür ist die Zentrale OWI-Stelle der Landespolizei Schleswig-Holstein zuständig?

Bei Verstößen, die die Polizei feststellt, verschickt das Landespolizeiamt im Verwarnungsgeldbereich das Verwarnungsgeldangebot mit Anhörung. Für die Ahndung mit Bußgeldbescheid sind in Schleswig-Holstein die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Zentralen OWI-Stelle der Landespolizei Schleswig-Holstein ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Zentrale OWI-Stelle der Landespolizei Schleswig-Holstein?

Im Blitzer-Katalog sind der Zentralen OWI-Stelle der Landespolizei Schleswig-Holstein 104 Messstellen zugeordnet, vor allem in Groß Sarau, Risum-Lindholm, Handewitt, Grambek und Wasbek. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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