Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 28.06.2016 in der Gemeinde Keltern-Ellmendingen, auf der L 565, i.H. Abzweigung nach Weiler, Stationszeichen 0.0, Fahrtrichtung Ellmendingen, außerhalb geschlossener Ortschaften um 61 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Sensormessung, Einseitensensor  ES3.0 131 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § …Mehr