Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 69181, Leimen-Ochsenbach, Ortsstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 42 km/h, bei zulässigen 30 km/h, um 12 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat Anhörung wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna übersandt. …Mehr
Innerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsverstoß in 09212, Limbach-Oberfrohna, auf der Hartmannsdorfer Straße, Höhe Einmündung Am Bahnhof, Fahrtrichtung BAB 72 begangen, Bußgeldstelle Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 09212, Limbach-Oberfrohna, auf der Hartmannsdorfer Straße, Höhe Einmündung Am Bahnhof, Fahrtrichtung BAB 72 mit 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3 und Frontfoto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr