Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 69181, Leimen-Ochsenbach, Ortsstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 42 km/h, bei zulässigen 30 km/h, um 12 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna übersandt.
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