Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Krefeld, Uedinger Str. überschritten, Bußgeldstelle Krefeld

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 01.09.2015 in Krefeld, Uedinger Str., zw. LZA Oldenburger Weg u. gege. Flensbur. Zeile, Fahrtrichtung Uerdingen um 12 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: speedophot RADAR 42 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat …Mehr