Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 01.09.2015 in Krefeld, Uedinger Str., zw. LZA Oldenburger Weg u. gege. Flensbur. Zeile, Fahrtrichtung Uerdingen um 12 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: speedophot RADAR 42 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Krefeld

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