Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 26.02.2016 in Kleve, auf der L 484, Höhe Friedhof, Fahrtrichtung Grunewald, außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 99 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandte Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren Die Fachanwälte …Mehr