Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h wurde der erforderlichen Abstand von 58,50 m am 02.09.2015 zum vorausfahrenden Fahrzeug in Emstek, BAB 1, km 161,278, Richtung Osnabrück nicht eingehalten. Der gemessene Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 Bkat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Cloppenburg Die Fachanwälte …Mehr