Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 27.02.2016 auf der B 101, Abschn. 80, Höhe Km 1,219,  Ri. Bad Liebenwerda wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 100 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Foto Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr