Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 27.02.2016 auf der B 101, Abschn. 80, Höhe Km 1,219,  Ri. Bad Liebenwerda wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 100 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Foto

Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster erlassen.

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