Verstoß gegen Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften in Hopsten, Bußgeldstelle Steinfurt

Am 02.10.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Hopsten, Ibbenbührener Straße um 35 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Riegl FG21P 85km/h.  Bußgeld 220,00€, 1 Monat Fahrverbot Verstoß gegen: § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG, § 25 Abs. 2a StVG, 11.3.6 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Steinfurt Die Fachanwälte …Mehr