Am 09.10.2015 wurde in Nehren, Nordring, L394, Fahrtrichtung B27 die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschriten. Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h, Die Koaxialmessung ergab 76 km/h Messgerät: Traffiphot-S Nachfolgende Vorschriften wurden verletzt: § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG,11.3.5 BKat  Zugenfragebogen wurde durch Bußgeldstelle Tübingen übersandt. Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de …Mehr