Bußgeldverfahren nach Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes in Schriesheim, auf der BAB 5, im Bereich von km 566,4 eingeleitet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der erforderliche Abstand wurde in Schriesheim, auf der BAB 5, im Bereich von km 566,4, F-K nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 49,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 18,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde …Mehr

In Riegel, auf der BAB 5, im Bereich von km 7,365 wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten Bußgeldverfahren wurde eröffnet, Bußgeldstelle Bielefeld

Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Riegel, auf der BAB 5, im Bereich von km 7,365 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung Verletzte …Mehr

80,00 € Bußgeld nach Abstandsunterschreitung in Efringen-Kirchen, auf der BAB 5, in Höhe km 799,5, Fahrtrichtung BA-KA erhoben, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Efringen-Kirchen, auf der BAB 5, in Höhe km 799,5, Fahrtrichtung BA-KA, nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Video-Band-Aufzeichnung VKS 3.2 3D Messung. Verletzte …Mehr

Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes in Weilheim u. T., auf der BAB 8, in Höhe km 189,5 festgestellt und mit Bußgeldbescheid geahndet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der Abstandsverstoß erfolgte in Weilheim u. T., auf der BAB 8, in Höhe km 189,5, Fahrtrichtung M – KA. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h der erforderliche Abstand von 47,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung …Mehr