Vor dem Amtsgericht Freiburg konnte ohne Erhöhung der Geldbuße erreicht werden, dass das Gericht das gegen die Mandantin verhängte Fahrverbot entfallen ließ. Dieses bedrohte ihre Existenz als Selbständige. Die Mandantin war persönlich anwesend. Ihr wurde vorgeworfen, das Rotlicht einer Ampel missachtet zu haben, wobei schon länger als eine Sekunde rot gewesen sei. Die Mandantin ist jedoch an der Kreuzung rechts abgebogen und hatte lediglich einen Stau auf der Geradeausspur umfahren. Durch das Umfahren des Staus kam sie versehentlich auf die Induktionsschleifen und wurde geblitzt. Diese Angaben wurden durch Einsichtnahme der Lichtbilder bestätigt. Im Fahreignungsregister fand sich keine Eintragung. Das Gericht wurde darauf hingewiesen, dass die Mandantin auf ihren Führerschein als Selbständige dringend angewiesen ist. Im Plädoyer wurde vorgetragen, dass im eigentlichen Sinne kein Rotlichtverstoß vorliege, da sie lediglich den Stau umfahren habe und beantragt, auf das Fahrverbot zu verzichten. Das Gericht folgte dem. Von einem Fahrverbot wurde abgesehen. Das Gericht ging davon aus, dass kein grober Verstoß vorliege und somit ein Fahrverbot nicht gerechtfertigt wäre. Der Mandantin fiel ein riesiger Stein vom Herzen, da sie nun als Selbständige weiterhin Waren einkaufen und ausliefern kann, ohne Umsatzeinbußen für einen Monat befürchten zu müssen.