Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Seebach, auf der A 3, Ri. Passau, Abschnitt 1280, bei km 5,510 bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h statt des nötigen Abstandes von 58,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 24,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Bußgeld wurde wegen Voreintragungen erhöht.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV, § 17 OWiG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid
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