In Flensburg, Nordstraße, 100 m hinter Brücke Bismarckstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Poliscan Speed M1 67 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Flensburg erlies Bußgeldbescheid

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