Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lohmar, auf der BAB 3, bei km 13,630, FR Frankfurt die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 127 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 27 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Vordruck Anhörung

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