Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Cannstatter Straße, Schwanenplatztunnel, FR Bad Cannstatt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 84 km/h mit durch Messung mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart
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