Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Ingolstadt, auf der Bundesautobahn A 9, R. München, Abschnitt 960, im Bereich von km 2,2 um 32 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Nachfahren mit Dienst-Pkw mindestens 112 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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