Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 8 West, Ri. München, im Abschnitt 540, in Höhe km 1,884 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 39 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 99 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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